Aktuelles https://www.steuergerstie.de/aktuelles/90-aktuelles-deubner-verlag 2014-06-20T12:31:59+02:00 Joomla! - Open Source Content Management Auflösungsverlust 2013-12-03T21:30:54+01:00 2013-12-03T21:30:54+01:00 https://www.steuergerstie.de/aktuelles/90-aktuelles-deubner-verlag/121-aufloesungsverlust Super User jh@habermehl.de <div class="feed-description"><h3>Auflösungsverlust: "Kniff" mit Darlehensablösung ist steuerlicher Gestaltungsmissbrauch</h3> <p>Wenn Sie eine rechtliche Gestaltung nur deshalb wählen, um einen gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil einzustreichen und dabei keinerlei außersteuerliche Motive verfolgen, kann das Finanzamt Ihnen einen steuerlichen Gestaltungsmissbrauch unterstellen. In diesem Fall wird Ihre rechtliche Gestaltung steuerlich nicht anerkannt.</p> </div> <div class="feed-description"><h3>Auflösungsverlust: "Kniff" mit Darlehensablösung ist steuerlicher Gestaltungsmissbrauch</h3> <p>Wenn Sie eine rechtliche Gestaltung nur deshalb wählen, um einen gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil einzustreichen und dabei keinerlei außersteuerliche Motive verfolgen, kann das Finanzamt Ihnen einen steuerlichen Gestaltungsmissbrauch unterstellen. In diesem Fall wird Ihre rechtliche Gestaltung steuerlich nicht anerkannt.</p> </div> Von der EÜR zur Bilanz 2013-12-03T21:27:35+01:00 2013-12-03T21:27:35+01:00 https://www.steuergerstie.de/aktuelles/90-aktuelles-deubner-verlag/120-von-der-einnahmenueberschussrechnung-zur-bilanz Super User jh@habermehl.de <div class="feed-description"><h3>Von der EÜR zur Bilanz: Übergangsverlust darf nicht auf mehrere Jahre verteilt werden</h3> <p>Haben Sie Ihren Gewinn als Gewerbetreibender bislang durch Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermittelt? Dann sollten Sie wissen, dass das Finanzamt Sie zur Führung von Büchern verpflichtet, sobald Ihr Gewinn die Grenze von 50.000 EUR bzw. Ihre Umsätze die Grenze von 500.000 EUR überschritten haben. In diesem Fall müssen Sie ab dem Folgejahr der Aufforderung von der EÜR zur Bilanzierung wechseln.</p> </div> <div class="feed-description"><h3>Von der EÜR zur Bilanz: Übergangsverlust darf nicht auf mehrere Jahre verteilt werden</h3> <p>Haben Sie Ihren Gewinn als Gewerbetreibender bislang durch Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermittelt? Dann sollten Sie wissen, dass das Finanzamt Sie zur Führung von Büchern verpflichtet, sobald Ihr Gewinn die Grenze von 50.000 EUR bzw. Ihre Umsätze die Grenze von 500.000 EUR überschritten haben. In diesem Fall müssen Sie ab dem Folgejahr der Aufforderung von der EÜR zur Bilanzierung wechseln.</p> </div> Verstorbener Personengesellschafter 2013-12-03T21:25:45+01:00 2013-12-03T21:25:45+01:00 https://www.steuergerstie.de/aktuelles/90-aktuelles-deubner-verlag/119-verstorbener-personengesellschafter Super User jh@habermehl.de <div class="feed-description"><h3>Verstorbener Personengesellschafter: Abfindung an potentielle Erben wird als Veräußerungsgewinn festgestellt</h3> <p>Wenn der letzte Wille eines Verstorbenen nicht eindeutig aus dem Testament hervorgeht, ist ein Streit um das Erbe fast schon vorprogrammiert. Dem Bundesfinanzhof (BFH) lag kürzlich ein solcher Fall vor, in dem Mutter und Tochter ein gemeinsames Testament verfasst hatten.</p> </div> <div class="feed-description"><h3>Verstorbener Personengesellschafter: Abfindung an potentielle Erben wird als Veräußerungsgewinn festgestellt</h3> <p>Wenn der letzte Wille eines Verstorbenen nicht eindeutig aus dem Testament hervorgeht, ist ein Streit um das Erbe fast schon vorprogrammiert. Dem Bundesfinanzhof (BFH) lag kürzlich ein solcher Fall vor, in dem Mutter und Tochter ein gemeinsames Testament verfasst hatten.</p> </div> Investitionsabzugsbetrag 2013-12-03T21:17:13+01:00 2013-12-03T21:17:13+01:00 https://www.steuergerstie.de/aktuelles/90-aktuelles-deubner-verlag/118-investitionsabzugsbetrag Super User jh@habermehl.de <div class="feed-description"><h3>Investitionsabzugsbetrag: Keine rückwirkende Verzinsung bei Wegfall der Investitionsabsicht</h3> <p>Wenn Sie als Unternehmer für die künftige Anschaffung eines Wirtschaftsguts des Anlagevermögens einen Investitionsabzugsbetrag bilden, müssen Sie die Investition bis zum Ende des dritten auf das Abzugsjahr folgenden Wirtschaftsjahres tätigen. Ansonsten erkennt das Finanzamt Ihren gewinnmindernden Abzugsbetrag im Jahr der Bildung wieder ab.</p> </div> <div class="feed-description"><h3>Investitionsabzugsbetrag: Keine rückwirkende Verzinsung bei Wegfall der Investitionsabsicht</h3> <p>Wenn Sie als Unternehmer für die künftige Anschaffung eines Wirtschaftsguts des Anlagevermögens einen Investitionsabzugsbetrag bilden, müssen Sie die Investition bis zum Ende des dritten auf das Abzugsjahr folgenden Wirtschaftsjahres tätigen. Ansonsten erkennt das Finanzamt Ihren gewinnmindernden Abzugsbetrag im Jahr der Bildung wieder ab.</p> </div>